Für Bewohner von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen

Sie haben ein E-Bike, aber keinen Ort zum Laden in Ihrem Gebäude?

Es braucht kein eigenes Kabel von der Wohnung in die Garage. Ein gemeinsamer Fahrradraum kommt mit einer einzigen Stromzuführung aus, mit separatem Zugang für jeden Bewohner.

Die Materialien für die Hausverwaltung erhalten Sie sofort. Die Meldung verpflichtet Sie zu nichts.

E-Bike-Ladestation an der Wand einer Gemeinschaftsfläche im Mehrfamilienhaus, daneben abgestellte Fahrräder

Warum das E-Bike-Laden im Mehrfamilienhaus oft ein Problem ist

Im Fahrradraum gibt es keine Steckdosen

Der Raum ist vorhanden, aber ohne Steckdose. Der Akku wandert in die Wohnung oder in den Keller.

Die Hausverwaltung genehmigt kein eigenes Kabel

Die Genehmigung eines einzelnen Anschlusses bedeutet ein weiteres Kabel über die Gemeinschaftsflächen.

Es ist unklar, wer den Strom zahlt

Ohne Verbrauchsmessung lässt sich der Strom keiner Person zuordnen, die Kosten laufen über die Gemeinschaftskosten.

Es ist unklar, womit man anfängt

Offen bleibt, wer die Sache meldet, bei wem und mit welchen Unterlagen.

Eine Installation kann mehrere Bewohner versorgen

Nicht jeder Ladepunkt braucht ein eigenes Kabel aus der Wohnung. Wenn die Gebäudeinstallation es zulässt, arbeitet die ChargeGo Box an einem gemeinsamen Stromkreis. Jeder Nutzer erhält einen eigenen Zugang, sein Energieverbrauch wird separat gemessen.

Der übliche Ansatz
Wohnung 1
eigenes Kabel
Wohnung 2
eigenes Kabel
Wohnung 3
eigenes Kabel
Wohnung 4
eigenes Kabel
Wohnung 5
eigenes Kabel
Wohnung 6
eigenes Kabel
Wohnung 7
eigenes Kabel
Wohnung 8
eigenes Kabel

Jede Wohnung bedeutet einen eigenen Umbau, eine eigene Genehmigung und ein weiteres Kabel über die Gemeinschaftsflächen.

Mit ChargeGo
Gemeinsame Stromversorgung des Gebäudes
Ein Gerät an der Wand
8 Ladepunkte, 8 Bewohner
A
B
C
D
E
F
G
H

ChargeGo Box

Wandstation für das gemeinsame Laden von E-Bikes in Mehrfamilienhäusern. Konstruktion, Elektronik und Software entstehen in Polen.

Ladepunkte
8
Stromversorgung
ein Stromkreis 230 V / 16 A
Pro Ladepunkt
2 A (~460 W)
Steckdosen
Schuko mit Berührungsschutz
Abmessungen
770 × 450 × 160 mm
Montage
wandmontiert, im Gebäudeinneren
Technische Details der ChargeGo Box ansehen
Nahaufnahme der ChargeGo Box mit acht Steckdosen, wandmontiert in einem Gemeinschaftsraum

So nutzen Sie die Ladestation

1
Sie schließen Ihr eigenes Ladegerät an

Dasselbe wie zu Hause. Neue Ausrüstung ist nicht nötig.

2
Sie starten den Ladepunkt

Über die App im Smartphone oder mit einem Code an der Steckdose.

3
Das Fahrrad lädt

Am vorgesehenen Platz, an einem eigenen Stromkreis des Gebäudes.

4
Das System erfasst den Verbrauch

Getrennt für Ihren Ladepunkt und Ihr Konto.

Individueller Zugang

Den Zugang zu einem Ladepunkt erhält eine bestimmte Person.

Verbrauchsmessung

An jedem Ladepunkt und für jeden Nutzer getrennt.

Abrechnung möglich

Das Gebäude kann das Laden kostenlos anbieten oder den Verbrauch weiterberechnen.

Feste Leistungsbegrenzung

An jedem Ladepunkt, elektronisch durchgesetzt.

Schutzeinrichtungen im Gerät

Fehlerstrom-, Überstrom- und Überspannungsschutz im Gerätegehäuse.

Übersicht für die Verwaltung

Wer Zugang hat, was an der Ladestation passiert und wie viel Energie bezogen wurde.

Was die Eigentümergemeinschaft oder die Wohnungsgenossenschaft davon hat

Eine gemeinsame Installation für alle Ladepunkte.
Zugang nur für berechtigte Bewohner.
Getrennte Messung des Energieverbrauchs.
Die Möglichkeit, später weitere Nutzer aufzunehmen.
Optionale Alarmzentrale mit Rauchmelder.

Und was sagt die Eigentümergemeinschaft dazu?

Sie müssen den Verwaltungsbeirat nicht allein von einem bestimmten Gerät überzeugen. Die Materialien, die Sie nach der Meldung erhalten, beantworten die Fragen, die dort gestellt werden.

„Bei uns darf in der Garage nicht geladen werden"

Die Staatliche Feuerwehr empfiehlt das Laden mit dem Original-Ladegerät und rät von Verlängerungskabeln und Steckdosenleisten ab.

Hier läuft das Laden über einen eigenen Stromkreis, mit Schutzeinrichtungen im Gerätegehäuse und einer festen Leistungsbegrenzung an jedem Ladepunkt. Optional kommt eine Alarmzentrale mit Rauchmelder dazu.

Was nach der Meldung des Gebäudes passiert

  1. 1
    Sie melden Ihr Gebäude bei uns

    Sie beantworten fünf einfache Fragen. Unterlagen zur Elektroinstallation brauchen Sie nicht.

  2. 2
    Wir senden Ihnen die Materialien

    Fertige Nachricht für die Hausverwaltung, Musterschreiben als PDF und Datenblatt.

  3. 3
    Sie geben sie an die Hausverwaltung weiter

    Per E-Mail aus Ihrem Postfach oder als Brief.

  4. 4
    Die Hausverwaltung entscheidet, ob sie eine Installation prüft

    Entscheidung und Antwortfrist liegen beim Verwaltungsbeirat oder bei der Hausverwaltung.

  5. 5
    Die Formalitäten klären wir mit der Hausverwaltung

    Meldet sie sich bei uns, stimmen wir die technischen Bedingungen ab und erstellen ein Angebot.

Wichtig: Die Meldung bedeutet nicht, dass wir die Hausverwaltung für Sie kontaktieren. Die Materialien geben Sie selbst weiter. Bei Interesse kann die Hausverwaltung sich direkt an uns wenden.

Eignet sich mein Gebäude?

Meist genügt ein gemeinsamer Fahrradraum oder ein Teil der Garage, in dem sich Ladepunkte einrichten lassen. Was genau möglich ist, hängt von der vorhandenen Installation und den technischen Bedingungen ab.

Für die Meldung müssen Sie weder die Anschlussleistung des Gebäudes kennen noch Unterlagen zur Elektroinstallation haben.

Was noch zu klären ist
  • Ob es einen Raum oder einen abgegrenzten Bereich in der Garage gibt.
  • Wie viele Bewohner tatsächlich laden wollen.
  • Was zum Montageort verlegt werden muss.
  • Was die Hausverwaltung für ihre Entscheidung braucht.

Gebäude melden

Fünf Fragen, die Sie aus dem Kopf beantworten.

In welcher Stadt steht das Gebäude?
Gibt es bei Ihnen einen Fahrradraum oder eine gemeinsame Garage?
Wie viele Personen im Gebäude möchten eventuell ein Fahrrad laden?
Eine Schätzung reicht.
Haben Sie schon mit der Verwaltung darüber gesprochen?
Was ist heute das größte Problem?
Wohin sollen wir die Unterlagen senden?
An diese Adresse geht eine fertige Nachricht an die Verwaltung und das technische Datenblatt.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

FAQ

Fragen von Bewohnern vor der Meldung des Gebäudes

Das entscheiden die Hausordnung und die Planung der Installation. In den geprüften Vorschriften haben wir weder ein Verbot noch Anforderungen gefunden, die sich ausdrücklich auf das Laden von Zweirädern in Gebäuden beziehen. Den Einbau einer gemeinsamen Ladestation kann ein Bewohner bei der Eigentümergemeinschaft oder der Genossenschaft beantragen, diese kann ihn per Beschluss annehmen. Verfahren und Wortlaut legt die Hausverwaltung mit ihren Fachleuten fest.
Siehe auch

Materialien, die für Sie nützlich sein können

Gebäude melden
E-Bike-Laden im Mehrfamilienhaus — Gebäude melden | ChargeGo