Ein ausgewiesener Platz in der Sammelgarage oder im Fahrradraum, statt Verlängerungskabeln und immer neuer Genehmigungen für einzelne Steckdosen.
Die ChargeGo Box wird an die Wand einer Gemeinschaftsfläche gehängt. Acht Ladepunkte an einem Stromkreis 230 V / 16 A, getrennte Energiemessung an jedem Ladepunkt, den Zugang vergibt der Administrator im Panel an die Bewohner.

Die ChargeGo Box auf einer Gemeinschaftsfläche des Gebäudes, 8 Ladepunkte
Elektrofahrräder tauchen im Gebäude schneller auf, als eine Entscheidung über die Infrastruktur fällt. Ohne gemeinsamen Platz und ohne Regeln für das Laden behilft sich jeder Bewohner selbst, und jeder anders.
Ohne gemeinsame Installation entscheidet der Verwaltungsbeirat das meist von Fall zu Fall: mit dem nächsten Antrag auf einen eigenen Anschluss, dem nächsten Schreiben, dem nächsten Punkt auf der Tagesordnung.
Die ChargeGo Box montieren wir an die Wand der Sammelgarage, des Fahrradraums oder eines anderen Raums auf der Gemeinschaftsfläche. Statt vieler provisorischer Punkte entsteht ein Platz: an einem eigenen Stromkreis, mit Messung und mit dem vollständigen Satz an Schutzeinrichtungen im Gerätegehäuse.
Ist das Gebäude neu, entsteht der Raum für Fahrräder und Kinderwagen ohnehin aufgrund der Vorschrift. Dann lohnt es sich zu wissen, was die Vorschrift zum Strom im Fahrradraum nicht sagt.
Der Bewohner schließt sein eigenes Ladegerät an und startet seinen Ladepunkt über die App, per QR-Code an der Steckdose oder lokal über Bluetooth, wenn es in der Garage keinen Empfang gibt.
Diese Frage ist vor dem Beschluss zu klären, unabhängig vom gewählten Modell. Die Antwort gibt nicht die Station vor: Die Eigentümergemeinschaft wählt eines von drei Modellen und kann es später ändern.
In allen drei Modellen wird der Verbrauch an jedem Ladepunkt getrennt gemessen und lässt sich einem bestimmten Nutzer zuordnen. Sie unterscheiden sich nur darin, wer die Kosten am Ende trägt.
Die Messung je Ladepunkt und je Nutzer ist die Grundlage dafür, den Bewohnern das Laden zu berechnen. Die Eigentümergemeinschaft legt den Tarif fest und schreibt ihn in die Nutzungsordnung der Station, so wie bei anderen Entgelten für die Gemeinschaftsflächen.
Laden und Messung funktionieren ohne Abonnement. Fernzugriff, Berichte und Benachrichtigungen bilden das Cloud-Paket für 10 € im Monat, das Modul zur Verbrauchsabrechnung kostet zusätzlich 7 € im Monat.
So gelangt das Thema am häufigsten zur Hausverwaltung. Jemand meldet, dass Fahrräder den Durchgang blockieren oder dass ein Nachbar sein Fahrrad an einer Steckdose im Flur lädt. Ein Verbot in der Hausordnung löst die erste Hälfte der Sache und lässt die zweite offen.
Das Fahrrad steht im Treppenhaus, weil es keinen anderen Platz hat. Solange es den nicht gibt, verschiebt ein Verbot das Problem nur in den Keller, in den Abstellraum oder in die Wohnung.
Meist ein Nachbar, manchmal der Hausmeister, manchmal der Radfahrer selbst, der fragt, wo er sein Fahrrad abstellen darf. Bewohner, die wissen wollen, wo sie Fahrräder im Treppenhaus melden können, wenden sich zuerst an Sie, weil Sie für die Gemeinschaftsflächen zuständig sind. Ein Bewohner, der die Sache anstoßen will, kann das Gebäude melden und ein Musterschreiben erhalten.
Den Einbau einer Station kann man bei der Eigentümergemeinschaft oder der Genossenschaft beantragen, diese kann ihn per Beschluss annehmen. Verfahren und Wortlaut legt die Hausverwaltung mit ihren Fachleuten fest.
Statt der Frage „wo es verboten ist“ gibt es die Antwort „hier“. Das Laden verlagert sich aus den Fluren an einen Platz, an einen eigenen Stromkreis, mit Messung je Ladepunkt.
In den Diskussionen kommt auch das Thema Strafen für Fahrräder im Treppenhaus zurück. Aus Sicht des Verwaltungsbeirats ist das ein letztes und unangenehmes Mittel: Es verlangt, den Eigentümer des Fahrrads zu ermitteln, löst Streit unter Nachbarn aus und schafft nicht den Platz, der fehlt. Ein ausgewiesener Platz nimmt dem Streit die Grundlage, statt ihn zu entscheiden.
Ist das Gebäude neu, entsteht der Raum für Fahrräder und Kinderwagen bereits aufgrund der Vorschrift. Dann kommt die nächste Frage: Was darf dort stehen und woher kommt der Strom, denn die Vorschrift benennt den Raum, nicht seine Ausstattung. Das haben wir in einem Text darüber ausgeführt, was man im Kinderwagenraum aufbewahren darf und warum es dort keine Steckdosen gibt.
Das ist die Frage, die beim Laden in einem geschlossenen Raum der Verwaltungsbeirat, die Hausverwaltung und der Sachverständige stellen, der die Brandschutzordnung des Gebäudes erstellt. Die Antwort „wir haben elektrische Schutzeinrichtungen“ reicht dafür nicht, denn ein Leitungsschutzschalter reagiert auf Strom, nicht auf Rauch.
Deshalb lässt sich die Station um eine Raumüberwachung erweitern: eine Alarmzentrale im Gehäuse der Station, einen Rauchmelder und einen Signalgeber.
Der Melder erkennt Rauch im Laderaum.
Der Signalgeber löst vor Ort im Gebäude aus.
Der Weg von der Raucherkennung bis zum Alarm läuft lokal. Er führt weder über das Internet noch über die Cloud oder die Ladesteuerung, er funktioniert daher auch bei unterbrochener Verbindung und bei nicht erreichbarem Server.
Die Frage, ob eine Eigentümergemeinschaft das Laden von Elektrofahrrädern verbieten kann, kommt in jedem Gebäude auf, in dem einige solcher Fahrräder stehen. Gestellt wird sie meist von einem Bewohner, dem man es untersagt hat. Aus Sicht der Hausverwaltung sieht das Problem anders aus.
Der Verwaltungsbeirat sucht keinen Weg, es zu verbieten. Er sucht einen Weg zuzustimmen, ohne das Risiko selbst zu tragen.
Dabei ist zu wissen, dass das Laden von Elektrofahrrädern in einer Tiefgarage im polnischen Recht keine eigene Regelung hat. In den geprüften Rechtsakten haben wir weder ein Verbot noch Anforderungen gefunden, die sich unmittelbar auf Zweiräder beziehen. Es entscheiden die Elektroplanung und die Hausordnung des Objekts, und das heißt: Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Den Einbau einer Station kann man bei der Eigentümergemeinschaft oder der Genossenschaft beantragen, diese kann ihn per Beschluss annehmen. Verfahren und Wortlaut legt die Hausverwaltung mit ihren Fachleuten fest.
Wir bereiten das vor, was für dieses Gespräch üblicherweise gebraucht wird: den Arbeitsumfang, die Kosten je Wohneinheit und eine Beschreibung dessen, was an der Wand entsteht. Wir beraten nicht rechtlich und erstellen keine Beschlussunterlagen.
Der Umfang ist kleiner als bei einer Außenkonstruktion, denn auf dem Grundstück entsteht nichts. Das Gerät wird an die Wand des bestehenden Gebäudes gehängt.
Die Montage eines Wandgeräts in einem bestehenden Raum erfordert grundsätzlich weder eine Genehmigung noch eine Anzeige, es entsteht weder eine Konstruktion noch ein Fundament.
Anders kann es bei Gebäuden sein, die im Denkmalregister eingetragen sind, in einer Denkmalschutzzone liegen oder bei denen die Montage einen Umbau der Elektroinstallation nach sich zieht.
Den Umfang der Formalitäten für Ihr konkretes Gebäude bestätigen Sie bei Ihrem Amt.
Der vollständige Satz an Schutzeinrichtungen sitzt im Gerätegehäuse, den Umfang der Arbeiten an der Gebäudeinstallation legt der Elektriker nach einer Besichtigung fest.
Wohnungseigentümergemeinschaft — der Verwaltungsbeirat bereitet Umfang, Angebote und einen Beschlussentwurf vor, über den die Eigentümer abstimmen. Die erforderliche Mehrheit ergibt sich aus dem polnischen Gesetz über das Wohnungseigentum.
Wohnungsgenossenschaft — die Entscheidung trifft der Vorstand im Rahmen des Instandhaltungsplans; bei größeren Aufwendungen ist ein Beschluss der Generalversammlung nötig.
Für die Vorbereitung des Beschlusses hilft das technische Datenblatt mit Maßzeichnung, Anschlussdaten und Beschreibung der Funktionsweise — technisches Datenblatt der ChargeGo Box herunterladen (PDF).
Das ist eine einmalige Ausgabe, geplant meist aus der Instandhaltungsrücklage oder dem Unterhaltsbudget des Gemeinschaftseigentums. Unten steht genau, was im Gerätepreis enthalten ist und was wir separat kalkulieren, damit der Beschluss nicht auf einem unvollständigen Betrag beruht.
Wir setzen diese Positionen nur an, wenn das Gebäude sie tatsächlich braucht.
Auf Seiten des Gebäudes bleiben die Zuführung des Stromkreises 230 V / 16 A und die Wand für die Montage.
Steuerung und Messung funktionieren ohne Abonnement. App und Panel im lokalen Netz sind unbefristet im Gerätepreis enthalten.
Ohne Abonnement lädt und misst die Station weiter, es entfällt nur der Fernzugriff, nicht die Grundfunktion.
Preise netto, ohne Mehrwertsteuer. Die angegebenen Werte sind kein Angebot im Sinne von Art. 66 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuchs. Ein Angebot für ein konkretes Gebäude bestätigen wir in 1–2 Werktagen, auf dieser Grundlage kann der Verwaltungsbeirat einen Beschlussentwurf vorbereiten.
Die Station ist auch ohne diese Module vollständig: sie lädt, misst den Verbrauch und erkennt den Nutzer. Die folgenden Module kommen dazu, wenn der Standort sie braucht — jedes mit ausgewiesenem Preis.
Verwaltung außerhalb des Standorts: Panel im Browser, Ladehistorie, Berichte, Störungsmeldungen, Updates aus der Ferne. Ohne Cloud arbeitet die Station weiterhin lokal.
Verbrauchserfassung pro Nutzer und Mieter, Abrechnungsberichte, Export in die Buchhaltung.
Alarmzentrale im Stationsgehäuse und Rauchmelder im Ladebereich. Raucherkennung löst den Alarm aus. Arbeitet lokal, ohne Internet.
Zusätzliches Medium neben App und PIN-Code, nicht an deren Stelle. Verlorene Karten deaktivieren Sie im Panel.
Steuerung des Zugangs zum Fahrradraum: elektrischer Türöffner oder Haftmagnet, Leser, Türkontakt. Ausbaustufe, kalkuliert nach Begehung des Standorts.
Erweiterungspreise gelten pro Station, nicht pro Standort. Die Gefahrenüberwachung umfasst eine Alarmzentrale mit Rauchmelder im Ladebereich. Vollständige Preisliste und Konfigurator.
Schreiben Sie uns, wo die Station hängen soll und wie viele Bewohner sie nutzen werden. Wir antworten in 1–2 Werktagen, das Angebot lässt sich dem Beschlussentwurf beilegen.
Wenn Sie ein Foto der Wand in der Garage oder im Fahrradraum beilegen, berücksichtigen wir die Montage gleich mit.