Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Genossenschaften

Laden von Elektrofahrrädern in Eigentümergemeinschaft und Genossenschaft

Ein ausgewiesener Platz in der Sammelgarage oder im Fahrradraum, statt Verlängerungskabeln und immer neuer Genehmigungen für einzelne Steckdosen.

Die ChargeGo Box wird an die Wand einer Gemeinschaftsfläche gehängt. Acht Ladepunkte an einem Stromkreis 230 V / 16 A, getrennte Energiemessung an jedem Ladepunkt, den Zugang vergibt der Administrator im Panel an die Bewohner.

ChargeGo Box, Ladestation für Elektrofahrräder an der Wand einer Gemeinschaftsfläche im Mehrfamilienhaus, daneben das Treppenhaus

Die ChargeGo Box auf einer Gemeinschaftsfläche des Gebäudes, 8 Ladepunkte

Ausgangspunkt

Elektrofahrräder ohne ausgewiesenen Ladeplatz

Elektrofahrräder tauchen im Gebäude schneller auf, als eine Entscheidung über die Infrastruktur fällt. Ohne gemeinsamen Platz und ohne Regeln für das Laden behilft sich jeder Bewohner selbst, und jeder anders.

Verlängerungskabel auf den Gemeinschaftsflächen
Ein Kabel aus dem Abstellraum, aus dem Treppenhaus oder aus dem Garagengang. Eine provisorische Lösung, die niemandem förmlich zugestanden wurde und bei der sich kaum sagen lässt, wer dafür einsteht.
Ladegeräte in den Wohnungen
Der Akku wandert nach jeder Fahrt nach oben. Viele Hausordnungen verbieten das ausdrücklich, doch ohne Alternative bleibt die Regel wirkungslos.
Eine technische Steckdose in der Garage
Ein Anschluss, der für andere Zwecke vorgesehen war und den einige Bewohner stillschweigend nutzen. Keine Messung, keine Zugangskontrolle, und niemand weiß, wie viel gleichzeitig daran hängen darf.
Der Verbrauch lässt sich keiner Person zuordnen
Die Kosten gehen in die Gemeinschaftskosten ein, weil sie sich ohne Messung keinem bestimmten Bewohner zuordnen lassen.

Ohne gemeinsame Installation entscheidet der Verwaltungsbeirat das meist von Fall zu Fall: mit dem nächsten Antrag auf einen eigenen Anschluss, dem nächsten Schreiben, dem nächsten Punkt auf der Tagesordnung.

Die Lösung

Eine eigene, verwaltete Installation für das ganze Gebäude

Die ChargeGo Box montieren wir an die Wand der Sammelgarage, des Fahrradraums oder eines anderen Raums auf der Gemeinschaftsfläche. Statt vieler provisorischer Punkte entsteht ein Platz: an einem eigenen Stromkreis, mit Messung und mit dem vollständigen Satz an Schutzeinrichtungen im Gerätegehäuse.

Ist das Gebäude neu, entsteht der Raum für Fahrräder und Kinderwagen ohnehin aufgrund der Vorschrift. Dann lohnt es sich zu wissen, was die Vorschrift zum Strom im Fahrradraum nicht sagt.

Der Bewohner schließt sein eigenes Ladegerät an und startet seinen Ladepunkt über die App, per QR-Code an der Steckdose oder lokal über Bluetooth, wenn es in der Garage keinen Empfang gibt.

8
Ladepunkte je Station
230 V / 16 A
ein Stromkreis für die gesamte Station
separate Verbrauchsmessung
an jedem Ladepunkt
770 × 450 × 160 mm
Abmessungen des Geräts
Eigener Stromkreis statt technischer Steckdose
Acht Ladepunkte versorgt ein Stromkreis 230 V / 16 A, der eigens dafür zugeführt wird. Ein Limit von 2 A (rund 460 W) je Ladepunkt wird elektronisch durchgesetzt. Bei Überschreitung trennt das System nur diesen einen Ladepunkt und meldet ihn in der App, die übrigen laden weiter.
Energiezähler an jedem Ladepunkt
Es ist bekannt, wer wann und wie viel geladen hat, ohne zusätzliche Unterzähler in der Unterverteilung. Die Messung dient der Berichterstattung und den Limits.
Schutzeinrichtungen im Gehäuse
Hauptschalter, Fehlerstrom- und Überstromschutz, Überspannungsableiter, Not-Aus sowie Schuko-Steckdosen IP44 mit Berührungsschutz. Den Umfang der Arbeiten an der Gebäudeinstallation legt der Elektriker nach einer Besichtigung fest.
Den Zugang vergibt der Administrator
In einer Eigentümergemeinschaft wird die Station meist für Bewohner und Mieter geschlossen, den Zugang vergibt der Administrator im Panel. Dieselbe Hardware kann auch als offener Punkt laufen, wenn das Gebäude das möchte; über den Modus entscheidet die Einstellung, nicht das Gerät. Es gibt keine Gebühren nach Zahl der Nutzer. RFID-Karten und -Anhänger sind eine Option, keine Voraussetzung für die Nutzung.
Eine Lösung für Jahre
Der nächste Bewohner mit einem Elektrofahrrad ist kein weiterer Antrag auf einen Anschluss, sondern ein weiteres Konto im Panel. Der Verwaltungsbeirat muss das Thema nicht bei jedem neuen E-Bike erneut aufrufen.
Ohne Konstruktion und ohne Fundamente
Das Gerät hängt an der Wand des bestehenden Gebäudes, belegt keinen Stellplatz und erfordert keinen Umbau des Raums. Die Montage erfolgt ausschließlich innen, an der Wand.
Abrechnung der Kosten

Wer zahlt den Strom

Diese Frage ist vor dem Beschluss zu klären, unabhängig vom gewählten Modell. Die Antwort gibt nicht die Station vor: Die Eigentümergemeinschaft wählt eines von drei Modellen und kann es später ändern.

In allen drei Modellen wird der Verbrauch an jedem Ladepunkt getrennt gemessen und lässt sich einem bestimmten Nutzer zuordnen. Sie unterscheiden sich nur darin, wer die Kosten am Ende trägt.

Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft
Für den Bewohner ist das Laden kostenlos.
Die Energie geht in die Gemeinschaftskosten ein, so wie die Garagenbeleuchtung. Am einfachsten zu beschließen und am wenigsten aufwendig, weil eine monatliche Abrechnung entfällt. Das Panel zeigt den Verbrauch trotzdem an, der Verwaltungsbeirat kennt also die Größenordnung, bevor er über einen Modellwechsel entscheidet.
Weiterberechnung an den Bewohner nach Verbrauch
Wer lädt, zahlt nach Verbrauch.
Das Panel zeigt die bezogenen kWh je Nutzer, der Administrator rechnet sie mit dem Bewohner ab. Das setzt einen festgelegten Tarif voraus und jemanden, der die Daten monatlich in die Abrechnung überträgt. Die häufigste Wahl dort, wo nur eine Minderheit der Bewohner ein Fahrrad lädt.
Zahlung pro Ladevorgang oder pro kWh
Die Abrechnung übernimmt das System.
Eine feste Gebühr für das Starten eines Ladepunkts oder ein Tarif je bezogener Energie. Das passt, wenn die Garage auch von Mietern und Personen außerhalb des Eigentümerkreises genutzt wird und der Verwaltungsbeirat keine eigene Aufstellung führen will.

Die Messung je Ladepunkt und je Nutzer ist die Grundlage dafür, den Bewohnern das Laden zu berechnen. Die Eigentümergemeinschaft legt den Tarif fest und schreibt ihn in die Nutzungsordnung der Station, so wie bei anderen Entgelten für die Gemeinschaftsflächen.

Laden und Messung funktionieren ohne Abonnement. Fernzugriff, Berichte und Benachrichtigungen bilden das Cloud-Paket für 10 € im Monat, das Modul zur Verbrauchsabrechnung kostet zusätzlich 7 € im Monat.

Meldungen von Bewohnern

Fahrräder im Treppenhaus und im Keller

So gelangt das Thema am häufigsten zur Hausverwaltung. Jemand meldet, dass Fahrräder den Durchgang blockieren oder dass ein Nachbar sein Fahrrad an einer Steckdose im Flur lädt. Ein Verbot in der Hausordnung löst die erste Hälfte der Sache und lässt die zweite offen.

Das Fahrrad steht im Treppenhaus, weil es keinen anderen Platz hat. Solange es den nicht gibt, verschiebt ein Verbot das Problem nur in den Keller, in den Abstellraum oder in die Wohnung.

Wer es meldet und wo

Meist ein Nachbar, manchmal der Hausmeister, manchmal der Radfahrer selbst, der fragt, wo er sein Fahrrad abstellen darf. Bewohner, die wissen wollen, wo sie Fahrräder im Treppenhaus melden können, wenden sich zuerst an Sie, weil Sie für die Gemeinschaftsflächen zuständig sind. Ein Bewohner, der die Sache anstoßen will, kann das Gebäude melden und ein Musterschreiben erhalten.

Was sich formell tun lässt

Den Einbau einer Station kann man bei der Eigentümergemeinschaft oder der Genossenschaft beantragen, diese kann ihn per Beschluss annehmen. Verfahren und Wortlaut legt die Hausverwaltung mit ihren Fachleuten fest.

Was ein ausgewiesener Platz ändert

Statt der Frage „wo es verboten ist“ gibt es die Antwort „hier“. Das Laden verlagert sich aus den Fluren an einen Platz, an einen eigenen Stromkreis, mit Messung je Ladepunkt.

In den Diskussionen kommt auch das Thema Strafen für Fahrräder im Treppenhaus zurück. Aus Sicht des Verwaltungsbeirats ist das ein letztes und unangenehmes Mittel: Es verlangt, den Eigentümer des Fahrrads zu ermitteln, löst Streit unter Nachbarn aus und schafft nicht den Platz, der fehlt. Ein ausgewiesener Platz nimmt dem Streit die Grundlage, statt ihn zu entscheiden.

Ist das Gebäude neu, entsteht der Raum für Fahrräder und Kinderwagen bereits aufgrund der Vorschrift. Dann kommt die nächste Frage: Was darf dort stehen und woher kommt der Strom, denn die Vorschrift benennt den Raum, nicht seine Ausstattung. Das haben wir in einem Text darüber ausgeführt, was man im Kinderwagenraum aufbewahren darf und warum es dort keine Steckdosen gibt.

Erweiterung · +240 € netto

Was nachts passiert, wenn niemand da ist

Das ist die Frage, die beim Laden in einem geschlossenen Raum der Verwaltungsbeirat, die Hausverwaltung und der Sachverständige stellen, der die Brandschutzordnung des Gebäudes erstellt. Die Antwort „wir haben elektrische Schutzeinrichtungen“ reicht dafür nicht, denn ein Leitungsschutzschalter reagiert auf Strom, nicht auf Rauch.

Deshalb lässt sich die Station um eine Raumüberwachung erweitern: eine Alarmzentrale im Gehäuse der Station, einen Rauchmelder und einen Signalgeber.

1
Erkennung

Der Melder erkennt Rauch im Laderaum.

2
Signalisierung

Der Signalgeber löst vor Ort im Gebäude aus.

Funktioniert ohne Internet und ohne uns

Der Weg von der Raucherkennung bis zum Alarm läuft lokal. Er führt weder über das Internet noch über die Cloud oder die Ladesteuerung, er funktioniert daher auch bei unterbrochener Verbindung und bei nicht erreichbarem Server.

Entscheidung der Eigentümergemeinschaft

Das Laden verbieten oder einen Platz ausweisen

Die Frage, ob eine Eigentümergemeinschaft das Laden von Elektrofahrrädern verbieten kann, kommt in jedem Gebäude auf, in dem einige solcher Fahrräder stehen. Gestellt wird sie meist von einem Bewohner, dem man es untersagt hat. Aus Sicht der Hausverwaltung sieht das Problem anders aus.

Der Verwaltungsbeirat sucht keinen Weg, es zu verbieten. Er sucht einen Weg zuzustimmen, ohne das Risiko selbst zu tragen.

Dabei ist zu wissen, dass das Laden von Elektrofahrrädern in einer Tiefgarage im polnischen Recht keine eigene Regelung hat. In den geprüften Rechtsakten haben wir weder ein Verbot noch Anforderungen gefunden, die sich unmittelbar auf Zweiräder beziehen. Es entscheiden die Elektroplanung und die Hausordnung des Objekts, und das heißt: Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Was ein bloßes Verbot bringt
  • Nimmt das Thema von der Tagesordnung der Versammlung
  • Ändert nichts daran, dass die Fahrräder irgendwo stehen
  • Verlagert das Laden in Keller, Abstellräume und Wohnungen
  • Lässt den aus den Gemeinschaftsflächen bezogenen Strom ohne Erfassung
  • Kommt bei der nächsten Meldung zurück
Was ein ausgewiesener Platz bringt
  • Das Laden findet an einem bekannten Punkt statt
  • Ein eigener Stromkreis mit vollständigem Schutz im Gerät
  • Es ist bekannt, wer geladen und wie viel bezogen hat
  • Der Verwaltungsbeirat kann jemandem den Zugang entziehen, ohne die Installation anzufassen
  • Das Thema verschwindet dauerhaft von der Tagesordnung
Der formelle Weg

Den Einbau einer Station kann man bei der Eigentümergemeinschaft oder der Genossenschaft beantragen, diese kann ihn per Beschluss annehmen. Verfahren und Wortlaut legt die Hausverwaltung mit ihren Fachleuten fest.

Wir bereiten das vor, was für dieses Gespräch üblicherweise gebraucht wird: den Arbeitsumfang, die Kosten je Wohneinheit und eine Beschreibung dessen, was an der Wand entsteht. Wir beraten nicht rechtlich und erstellen keine Beschlussunterlagen.

Formalitäten

Was zu klären ist, bevor die Station an der Wand hängt

Der Umfang ist kleiner als bei einer Außenkonstruktion, denn auf dem Grundstück entsteht nichts. Das Gerät wird an die Wand des bestehenden Gebäudes gehängt.

Auf Seiten des Amtes

Die Montage eines Wandgeräts in einem bestehenden Raum erfordert grundsätzlich weder eine Genehmigung noch eine Anzeige, es entsteht weder eine Konstruktion noch ein Fundament.

Anders kann es bei Gebäuden sein, die im Denkmalregister eingetragen sind, in einer Denkmalschutzzone liegen oder bei denen die Montage einen Umbau der Elektroinstallation nach sich zieht.

Den Umfang der Formalitäten für Ihr konkretes Gebäude bestätigen Sie bei Ihrem Amt.

Auf Seiten der Eigentümergemeinschaft
  • eine Wand an der gewählten Stelle in der Garage oder im Fahrradraum
  • ein zum Montageort geführter Stromkreis 230 V / 16 A
  • die Benennung der Person, die im Panel Administrator sein wird

Der vollständige Satz an Schutzeinrichtungen sitzt im Gerätegehäuse, den Umfang der Arbeiten an der Gebäudeinstallation legt der Elektriker nach einer Besichtigung fest.

Der Entscheidungsweg

Wohnungseigentümergemeinschaft — der Verwaltungsbeirat bereitet Umfang, Angebote und einen Beschlussentwurf vor, über den die Eigentümer abstimmen. Die erforderliche Mehrheit ergibt sich aus dem polnischen Gesetz über das Wohnungseigentum.

Wohnungsgenossenschaft — die Entscheidung trifft der Vorstand im Rahmen des Instandhaltungsplans; bei größeren Aufwendungen ist ein Beschluss der Generalversammlung nötig.

Für die Vorbereitung des Beschlusses hilft das technische Datenblatt mit Maßzeichnung, Anschlussdaten und Beschreibung der Funktionsweise — technisches Datenblatt der ChargeGo Box herunterladen (PDF).

Budget

Was es aus dem Instandhaltungsbudget kostet

Das ist eine einmalige Ausgabe, geplant meist aus der Instandhaltungsrücklage oder dem Unterhaltsbudget des Gemeinschaftseigentums. Unten steht genau, was im Gerätepreis enthalten ist und was wir separat kalkulieren, damit der Beschluss nicht auf einem unvollständigen Betrag beruht.

Im Gerätepreis enthalten
ab 3.450 €
netto, für eine Station mit 8 Ladepunkten
  • Acht Ladepunkte, Schuko-Steckdosen IP44 mit Berührungsschutz
  • Vollständiger Satz an Schutzeinrichtungen im Gehäuse: Fehlerstrom- und Überstromschutz, Überspannungsableiter
  • Energiezähler an jedem Ladepunkt
  • Verwaltungspanel und mobile App, unbefristet und ohne Abonnement
  • Dokumentation, Konformitätserklärung, 5 Jahre Garantie
Separat kalkuliert

Wir setzen diese Positionen nur an, wenn das Gebäude sie tatsächlich braucht.

  • Montage und Anschluss an den vorbereiteten Stromkreis420 €
  • Inbetriebnahme, Benutzerkonten und Schulung des Personals350 €
  • Kennzeichnung der Ladepunkte und Hinweisschild140 €
  • Farbe aus der Palette RAL Classic140 €
  • 7 Jahre Garantie statt 5470 €

Auf Seiten des Gebäudes bleiben die Zuführung des Stromkreises 230 V / 16 A und die Wand für die Montage.

Optionales Abonnement

Steuerung und Messung funktionieren ohne Abonnement. App und Panel im lokalen Netz sind unbefristet im Gerätepreis enthalten.

  • Cloud — Fernzugriff, Berichte, Benachrichtigungen10 €/Monat
  • Verbrauchsabrechnung+7 €/Monat

Ohne Abonnement lädt und misst die Station weiter, es entfällt nur der Fernzugriff, nicht die Grundfunktion.

Preise netto, ohne Mehrwertsteuer. Die angegebenen Werte sind kein Angebot im Sinne von Art. 66 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuchs. Ein Angebot für ein konkretes Gebäude bestätigen wir in 1–2 Werktagen, auf dieser Grundlage kann der Verwaltungsbeirat einen Beschlussentwurf vorbereiten.

FAQ

Häufige Fragen von Verwaltungen und Verwaltungsbeiräten

Das entscheidet die Eigentümergemeinschaft, und alle drei Wege sind möglich. Erstens: Die Energiekosten bleiben bei der Eigentümergemeinschaft, für den Bewohner ist das Laden kostenlos. Zweitens: Die Kosten werden dem Bewohner nach Verbrauch weiterberechnet, denn das Panel zeigt die bezogenen kWh getrennt für jeden Ladepunkt und jeden Nutzer. Drittens: Zahlung pro Ladevorgang oder pro kWh, also eine feste Gebühr für das Starten eines Ladepunkts oder ein Tarif je bezogener Energie. Die Messung dient der Berichterstattung und den Limits.
Erweiterungen

Optionen, die die Eigentümergemeinschaft ergänzen kann

Die Station ist auch ohne diese Module vollständig: sie lädt, misst den Verbrauch und erkennt den Nutzer. Die folgenden Module kommen dazu, wenn der Standort sie braucht — jedes mit ausgewiesenem Preis.

10 €/Mon.
Cloud

Verwaltung außerhalb des Standorts: Panel im Browser, Ladehistorie, Berichte, Störungsmeldungen, Updates aus der Ferne. Ohne Cloud arbeitet die Station weiterhin lokal.

+7 €/Mon.
Abrechnung

Verbrauchserfassung pro Nutzer und Mieter, Abrechnungsberichte, Export in die Buchhaltung.

+240 € netto
Gefahrenüberwachung

Alarmzentrale im Stationsgehäuse und Rauchmelder im Ladebereich. Raucherkennung löst den Alarm aus. Arbeitet lokal, ohne Internet.

Die häufigste Frage der Verwaltung zu geschlossenen Räumen
+240 € netto
Karten und Schlüsselanhänger

Zusätzliches Medium neben App und PIN-Code, nicht an deren Stelle. Verlorene Karten deaktivieren Sie im Panel.

individuelles Angebot
Türzugangskontrolle

Steuerung des Zugangs zum Fahrradraum: elektrischer Türöffner oder Haftmagnet, Leser, Türkontakt. Ausbaustufe, kalkuliert nach Begehung des Standorts.

Erweiterungspreise gelten pro Station, nicht pro Standort. Die Gefahrenüberwachung umfasst eine Alarmzentrale mit Rauchmelder im Ladebereich. Vollständige Preisliste und Konfigurator.

Angebot für Ihr Gebäude

Schreiben Sie uns, wo die Station hängen soll und wie viele Bewohner sie nutzen werden. Wir antworten in 1–2 Werktagen, das Angebot lässt sich dem Beschlussentwurf beilegen.

Wenn Sie ein Foto der Wand in der Garage oder im Fahrradraum beilegen, berücksichtigen wir die Montage gleich mit.

Ihre Konfiguration
Produktinteresse:box
Variante:ChargeGo Box
0/2000
Siehe auch

Materialien, die für Sie nützlich sein können

E-Bike-Laden in Eigentümergemeinschaft und Genossenschaft | ChargeGo